Sonderbesuch (Strafhaft)

Sonderbesuch (Strafhaft)

ein Angebot von
JVA Adelsheim

Beschreibung des Angebots:

Sonderbesuch von Fachdiensten begleitet

Entsprechend § 17 Abs. 5 JVollzGB IV ist für Kinder von jungen Gefangenen grundsätzlich die Möglichkeit eines Langzeitbesuches vorgesehen. Bei entsprechendem Antrag wird die Zustimmung in der Regel als Einzelfallentscheidung erteilt. Die zuständige Hauskonferenz muss dazu eine Stellungnahme des Jugendamtes erwirken, mit der Feststellung, ob dieser Besuch dem Kindeswohl dient.

Angebot für:
Ganze Familie

Altersbeschränkung:
von 0 bis 18 Jahren

Art des Angebots:
Halbtagsveranstaltung; Sonderbesuch findet nach Antragstellung und nach Überprüfung bedarfsorientiert statt.

Turnus:
bedarfsorientiert

Durchführungsort:
In der JVA Adelsheim

Anmerkungen:

Weitere Informationen finden Sie unter der Justizvollzugsanstalt Adelsheim.

Kontakt zum Angebot:
JVA Adelsheim

Dr.-Traugott-Bender-Straße 2,
74740 Adelsheim

cbfgfgryyr@winnqryfurvz.whfgvm.ojy.qr

Baden-Württemberg

Das Projekt wird gefördert durch