Besuch eines Freizeitparks

Besuch eines Freizeitparks

ein Angebot von
Kinderarmut in Deutschland e.V.

Beschreibung des Angebots:

Ein spannender Tag in einem Freizeitpark

Von einem Besuch in einem Freizeitpark können benachteiligte Kinder einfach nur träumen. Für Hartz 4 Bezieher absolut unerschwinglich. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet für uns u. a. dass von Kinderarmut betroffene Kids auch mal einen tollen Tag in einem der attraktiven und spannenden Freizeitparks verleben sollen.

Im Rahmen unseres Projekts Freizeitpark kann eine bei uns mit Hartz 4 Bescheid registrierte Mutter mit Ihrem Kind zwischen 7 und 15 Jahren einen wunderbaren spannenden Tag in einem Freizeitpark bekommen. Nach der Registrierung über unsere Webseite erhält sie exklusiven Zugang zu vielen kostenlosen Projekten, die helfen, die aktuelle schwierige Lebenssituation zu meistern und trotz geringer finanzieller Mittel ihrem Kind Teilhabe zu ermöglichen.

Angebot für:
Kind

Altersbeschränkung:
Von 7 bis 15 Jahren

Art des Angebots:
Förderung zur Teilhabe Besuch Freizeitpark kann beantragt werden

Turnus:
kann alle 2 Jahre beantragt werden

Durchführungsort:
Im Freizeitpark in Deutschland

Anmerkungen:

Das Angebot existiert seit 2015.

Kontakt zum Angebot:
Kinderarmut in Deutschland e.V.

Ausgleich ungleicher Möglichkeiten bedürftiger Kinder in Deutschland

Oberhombach 1
57537 Wissen

Rheinland-Pfalz

Online-Team
027 47 911 752

bssvpr@xvaqrenezhg-va-qrhgfpuynaq.qr

www.Kinderarmut-in-Deutschland.de

www.engelbaum.de/

www.kid-teilhabe.de

Das Projekt wird gefördert durch