Eltern im Gefängnis in der Corona-Pandemie

Corona betrifft uns alle. Viele Menschen leiden mehr oder weniger an den Folgen des Lockdowns, der Unsicherheit, Sorgen um die Gesundheit, HomeOffice und – Schooling, geschlossene Kitas, Freizeiteinrichtungen und Langeweile. Großeltern haben oft monatelang ihre Enkel nicht gesehen. Und doch gibt es Gruppen, die besonders betroffen sind von den (notwendigen) Maßnahmen.

Kinder von Inhaftierten gehören zu einer solchen Gruppe – was im Alltag kaum wahrgenommen und vielen Menschen nicht bewusst ist. Die verschärften Bedingungen in den Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland schränken die sowieso schon sehr eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten der Kinder zum inhaftierten Elternteil noch mehr ein. Eine Kontaktbeschränkung zwischen Kindern und ihren Eltern trifft wohl nur die Kinder von Inhaftierten. Selbst Kinder getrennt lebender Eltern, die anfangs auch von den strengen Coronamaßnahmen betroffen waren, ist der Umgang mit beiden Elternteilen gestattet.

Die Situation in den Gefängnissen

Vielerorts sind Besuche seltener oder erst ab einem bestimmten Alter möglich, finden nur hinter Trennscheiben statt, oft sind Kinder gar nicht zugelassen und die meisten Angebote wie Vater-Kind-Gruppen fallen komplett aus.

Die Digitalisierung geht in einigen Anstalten und Bundesländern gut voran. Es werden zusätzliche Telefonzeiten ermöglicht oder gar Skype-Videotelefonate angeboten. Viele Strafvollzugsanstalten sind jedoch weder technisch noch personell für die digitalten Kontakte gerüstet.

Es gibt Fälle, da konnten die Kinder seit fast einem Jahr ihren Papa nicht mehr in den Arm nehmen oder überhaupt sehen.

Kinder haben Rechte!

Kinder haben ein RECHT auf den Kontakt mit ihren Eltern. Kinderrechte sind kein „nice to have“ – sondern Pflicht. Die Pandemie war auch für den familienorientierten Vollzug ein Stresstest und man muss leider feststellen, dass das Recht auf Kontakt mit dem inhaftierten Elternteil meist nicht eingelöst wird. Alle guten Ansätze und in den letzten Jahren entstandenen Angebote, fielen den Coronabeschränkungen zum Opfer, wurden wie Freizeitangebote behandelt und ersatzlos ausgesetzt. Wie soll ein Kind seinen Vater/Mutter besuchen, wenn nur eine andere Besuchsperson zugelassen ist und Kinder unter 14 Jahren nicht allein zum Besuch dürfen?
Allgemeine Besuchsregelungen taugen nicht, um das Kontaktrecht der Kinder einzulösen.

Wir setzen uns für euch ein

Wir von Juki und alle Partner*innen des Netzwerk KvI machen uns Sorgen um die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Deshalb machen wir uns weiterhin dafür stark, dass der Justizvollzug seinen Verpflichtungen nachkommt und auch unter Coronabedingungen alternative Kontaktmöglichkeiten schafft. Aus der Praxis wissen wir, dass die inhaftierten Eltern auch bereit sind, sich im Anschluss an den Besuch ihrer Angehörigen in Quarantäne zu begeben. Mancherorts wird das schon so praktiziert.

Des Weiteren ist die öffentliche und freie Jugendhilfe gefordert, gerade jetzt Angebote vorzuhalten, die den Kindern die Situation der Trennung, der Unsicherheit und des fehlenden Kontakts erleichtern.

Bleibt stark und gesund!

Euer Juki-Team