These 3: Mitarbeiter, die mit und für Kinder und ihre inhaftierten Elternteile arbeiten

„Mitarbeiter, die mit Kindern und ihren inhaftierten Eltern in Kontakt kommen, haben deren Rechte und Würde zu wahren. Die Justizvollzugsverwaltungen sollten ausgewiesene „Kinder- und/oder Familienzuständige“ auswählen, ernennen und mit Ressourcen ausstatten und ihnen unter anderem die Aufgabe übertragen, Kinder und ihre inhaftierten Eltern zu unterstützen, Besuche in einem kindgerechten Umfeld zu ermöglichen und Beratung und Information insbesondere für Kinder anzubieten, die erstmalig mit dem Gefängnisumfeld in Berührung kommen, sowie mit den für die Belange von Kindern und ihren inhaftierten Eltern zuständigen Stellen, Fachleuten und Organisationen in Verbindung zu treten.“

1 Antwort
  1. Juki sagte:

    Diskussion:
    Kinder- und/oder Familienzuständige werden bereits in wenigen Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Woran liegt es, dass dies nicht Standard in jeder Justizanstalt sein kann?

    Antworten

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